18.02.20 (OV HST)

Die Bundesregierung plant offenbar eine weitere Stärkung und einen erneuten deutlichen personellen Aufwuchs bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

Wie einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) zu entnehmen ist, hat das Bundeskabinett bereits am 12. Februar 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen beschlossen.
Nach Deutschland entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen künftig in stärkerem Umfang als bisher von Arbeitsbedingungen, die in deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind, profitieren.

Statt – wie bisher – nur die Vorschriften über „Mindestentgelte“ sollen künftig die Vorschriften über alle Elemente der „Entlohnung“ gelten. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass ganze Lohngitter, Überstundensätze oder auch Zulagen (z.B. Schmutz- und Gefahrenzulagen) und Sachleistungen des Arbeitgebers künftig für alle in Deutschland arbeitenden Arbeitnehmer geleistet werden müssen. Zugleich könne die Vergütung stärker nach Tätigkeit, Qualifikation und Berufserfahrung differenzieren. Der Gesetzentwurf regele auch die Anforderungen an Unterkünfte, die vom Arbeitgeber gestellt werden (müssen).

Der Gesetzentwurf soll darüber hinaus verhindern, dass Geld, welches die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zur Erstattung seiner Aufwendungen erhält, auf die Entlohnung angerechnet wird.

Wenn die aufgelisteten Arbeitsbedingungen in deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind, sollen sie künftig auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und zwar in allen Branchen gelten. Bislang galt dies nur für das Baugewerbe. Die in solchen deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen enthaltenen Entlohnungsbedingungen sollen zukünftig von den Zollbehörden kontrolliert werden. Mit dem Gesetzentwurf werden diese deutlich verstärkt. Der Zoll solle noch einmal um ca. 1.000 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt werden.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung