Wochenarbeitszeit:

Wo bleibt die 39-Stundenwoche für Beamtinnen und Beamte?

Der BDZ fordert die Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes auf höchstens 39 Stunden. Während die Tarifbeschäftigten des Bundes eine tarifvertragliche Arbeitszeit von 39 Stunden in der Woche haben, gilt für die Beamtinnen und Beamten nach der Arbeitszeitverordnung des Bundes eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden, die nur bei besonderen persönlichen Voraussetzungen verkürzt werden kann. Die politisch verantwortlichen Personen benachteiligen mit dieser arbeitszeitrechtlichen Ungleichbehandlung die Bundesbeamtinnen und -beamten gegenüber den Tarifbeschäftigten, was durch nichts gerechtfertigt ist.

Hierbei ist zu konstatieren, dass in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts einmal eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden galt, die von den Kolleginnen und Kollegen über mehrjährige Verminderungen linearer Besoldungsanpassungen finanziert worden ist. In den ostdeutschen Bundesländern wurde diese Regelung erst mit deutlicher Verspätung und nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen umgesetzt. Kurze Zeit danach wurde die Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamte des Bundes als besonderer Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zunächst wieder auf 40 und danach auf 41 Stunden heraufgesetzt. Dies sollte nur „vorübergehend“ sein und nach Erreichen der Sparziele zurückgeführt werden. Trotz des Erreichens der „schwarzen Null“ in den 2010er Jahren haben die politisch verantwortlichen Personen ihr Versprechen nicht eingelöst. Inzwischen verweigert die Politik jegliche Diskussion über eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit mit dem Hinweis auf den allenthalben bestehenden Personalmangel. Dabei wird jedoch z. B. der gesundheits- und leistungsfördernde Effekt hinreichend langer Erholungsphasen völlig ignoriert.

Hierbei handelt es sich um eine Zielsetzung, die nicht unmittelbar von den Personalräten erreicht werden kann, sondern die vor allem politisch durchgesetzt werden muss. Deshalb ist es wichtig, gegenüber der Politik zu signalisieren, dass es sich hierbei um Forderungen der Kolleginnen und Kollegen vor Ort handelt. Politikerinnen und Politiker nehmen in erster Linie die Gewerkschaft wahr, die in den Personalvertretungen einer Verwaltung führend ist. Der BDZ kann somit seine politischen Ziele am ehesten durchsetzen, wenn er auch zukünftig die Mehrheit in den Personalräten und Jugend- und Auszubildendenvertretungen innehat.

Deshalb: Bei den Personalrats- und JAV-Wahlen 2024 auf allen Stufen BDZ wählen!