Nicht mehr vollzugs- oder schichtdiensttauglich? Wie geht es weiter?

Anschlussverwendungskonzepte werden benötigt

Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung und im Schichtdienst fragen sich: „Wie geht es mit mir weiter, wenn ich einmal aus gesundheitlichen Gründen die Waffe nicht mehr führen oder keinen Schichtdienst mehr leisten kann?“ – ein Problem, welches mit der zunehmenden (Über-)Alterung des Beschäftigten der Bundeszollverwaltung mehr und mehr an Brisanz gewinnt. Betroffene machen sich Sorgen, ob und wie der Grundsatz „Weiterbeschäftigung vor Pensionierung“ heimatnah erfüllt werden kann.

Insbesondere die restriktive Einstellungspolitik der letzten Jahrzehnte hat dazu geführt, dass in weiten Bereichen der Zollverwaltung keine optimale Altersschichtung mehr vorhanden ist, kurz: viele Dienststellen und Organisationseinheiten sind hoffnungslos überaltert. Das früher einmal geltende Prinzip, lebensältere Kolleginnen und Kollegen aus dem Vollzugs- und Schichtdienst in den Innen- und Tagesdienst abzulösen und durch Prüfungsabsolventinnen und -absolventen zu ersetzen, funktioniert seit der durch EU-Binnenmarkt und Haushaltssanierung bedingten Auflösung zahlreicher Dienststellen nicht mehr. Dieses kann nicht ohne Weiteres wieder hergestellt werden, da in allen Bereichen der Zollverwaltung gleichermaßen erfahrenes wie auch dienstjunges Personal benötigt wird und überall gleichmäßige Fortkommens- und Beförderungschancen bestehen müssen. Stattdessen werden umfassende, intelligente und individuelle Lösungen benötigt, welche den Besonderheiten des jeweiligen Dienstortes gerecht werden.

Erforderlich sind angepasste Anschlussverwendungskonzepte, welche den Kolleginnen und Kollegen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Vollzugs- oder Schichtdienst mehr leisten können, eine heimatnahe Anschlussverwendung unter Wahrung angemessener Beförderungschancen ermöglichen, ohne dass die Beschäftigten der aufnehmenden Bereiche benachteiligt werden. Hierbei müssen alle denkbaren Lösungsansätze nach dem Motto „wenn nötig, möglichst die Arbeit zum Personal bringen“ ergebnisoffen diskutiert werden.

Die Kandidatinnen und Kandidaten des BDZ für die Personalratswahl beim HZA Stralsund sind sich dieser Problematik bewusst und sie werden sich dieses an verschiedenen Dienstorten im Mecklenburg-Vorpommern besonders drängenden Themas annehmen.

Deshalb: Bei den Personalrats- und JAV-Wahlen 2024 auf allen Stufen BDZ wählen!