Lebensarbeitszeit:

Besondere Altersgrenzen im Vollzugs- und Schichtdienst

Der BDZ lehnt die Erhöhung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr ab. Der BDZ fordert auf der Basis einer Regelaltersgrenze eine Bandbreite für den Ruhestand bzw. die Rente unterhalb und oberhalb des 65. Lebensjahres. Wer länger arbeitet, muss mehr Pension bzw. Rente erhalten.

Ferner fordert der BDZ erneut die Einführung besonderer Altersgrenzen im Vollzugs- sowie Wechsel- und Schichtdienst. Die Zollbeamtinnen und Zollbeamten, die insgesamt 22 Jahre in Arbeitsbereichen des Zollvollzugs oder im Wechsel- und Schichtdienst eingesetzt waren, sollen spätestens mit 62 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand treten können; soweit jedoch 22 Jahre nicht erfüllt sind, sollen sie für je ein Jahr im Vollzugs- sowie Wechsel- und Schichtdienst einen Monat früher auf Basis des bis dahin erdienten Ruhegehaltes abschlagsfrei in den Ruhestand treten können.

Dies ist keineswegs eine völlig neue Idee, sondern wird in anderen Verwaltungen des Bundes bzw. der Länder bereits so oder ähnlich praktiziert.

Hierbei handelt es sich um Zielsetzungen, die nicht unmittelbar von den Personalräten erreicht werden können, sondern die vor allem politisch durchgesetzt werden müssen. Deshalb ist es wichtig, gegenüber der Politik zu signalisieren, dass es sich hierbei um Forderungen der Kolleginnen und Kollegen vor Ort handelt. Politikerinnen und Politiker nehmen in erster Linie die Gewerkschaft wahr, die in den Personalvertretungen einer Verwaltung führend ist. Der BDZ kann somit seine politischen Ziele am ehesten durchsetzen, wenn er auch zukünftig die Mehrheit in den Personalräten und Jugend- und Auszubildendenvertretungen innehat.

Deshalb: Bei den Personalrats- und JAV-Wahlen 2024 auf allen Stufen BDZ wählen!