09.02.20 (OV HST)

Das Bundesverwaltungsamt hat über wichtige Änderungen im Beihilfeantragsverfahren informiert:

Ab dem 1. April 2020 werden die mit einem Beihilfeantrag eingereichten Belege nicht mehr zurück gesandt.

Die Beihilfe informiert Sie vorab über den Wegfall der Belegrücksendung ab 1. April 2020. Hintergrund ist die Weiterentwicklung des Beihilfebearbeitungsverfahrens und die fortschreitende Digitalisierung sowie der Schutz Ihrer persönlichen Daten.

 

Diese innovative Maßnahme kommt Ihnen zu Gute, denn die Optimierung unserer Prozesse führt zu einer Beschleunigung der Antragsbearbeitung.

Bitte übersenden Sie künftig ausschließlich Zweitschriften oder Kopien mit Ihrem Beihilfeantrag. Wir empfehlen das Vorhalten einer Ausfertigung für Ihre privaten Unterlagen. Zudem benötigen Sie die Belege für ein eventuelles Widerspruchsverfahren. Im Falle eines Widerspruchs ist die Vorlage von Kopien oder Zweitschriften ausreichend.

Eingereichte Belege werden unmittelbar nach der Antragsbearbeitung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen fachgerecht  vernichtet.

Bei heute bereits digital bearbeiteten Anträgen, die an das Datenbearbeitungszentrum Beihilfe (DZB) in Bad Homburg gesandt werden, erfolgt schon jetzt keine Rücksendung eingereichter Belege.

Alternativ steht Ihnen die Beihilfe-App zur Verfügung. Bei der Nutzung der Beihilfe-App müssen Sie weder Belegkopien fertigen noch Antragsformulare ausfüllen. Sie sparen Postlaufzeit und Portokosten und erhalten direkt über die App eine Übermittlungsbestätigung. Bitte beachten Sie hierfür die Informationen zur App auf der Homepage des BVA.

Die Beihilfe-App steht nunmehr auch im ehemaligen Zuständigkeitsbereich des Service-Centers Rostock der Generalzolldirektion zur Verfügung.

Quelle: Bundesverwaltungsamt auf bva.bund.de 

 

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