18.04.2018 (dbb)

„Reale Zuwächse und Zukunftsperspektive: Die wochenlangen Proteste und über 40 Stunden intensiver Verhandlungen haben sich gelohnt“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach nach der Einigung im Tarifkonflikt für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen.

„Die neue Einkommenstabelle TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen) liegt nach ihrem Umbau im März 2020 um 7,5 Prozent über der alten. Für alle Kolleginnen und Kollegen ergibt sich daraus ein sehr deutliches Plus im Geldbeutel. Wir sind angetreten, den Einkommensrückstand zur Privatwirtschaft zu verringern und wir haben geliefert“, so Silberbach am 18. April 2018 in Potsdam.

Mit dem Wegfall der alten Erfahrungsstufe eins und der Neubewertung und Anhebung der übrigen Stufen werde die Einkommenstabelle im TVöD durchgreifend modernisiert und in ihrer Struktur verbessert, ergänzte der dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer: „Wir haben die schwierige Balance hinbekommen, etwas für Berufseinsteiger und die Nachwuchsgewinnung zu tun und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Fachkräftemarkt zu verbessern.“

Positiv hob Ulrich Silberbach außerdem die vereinbarte Konkretisierung der in der Koalitionsvereinbarung zugesagten Übernahme der Personalkostensteigerungen im Pflegebereich durch den Bund hervor: „Das schafft endlich längst überfällige Entwicklungsperspektiven und mildert die besonderen Belastungen in den Pflegeberufen.“

Abschließend stellte der dbb Bundesvorsitzende klar, dass die Einkommensrunde 2018 erst beendet ist, wenn die Tarifeinigung auf die Bundesbeamten übertragen wurde. Silberbach: „Der Anspruch der Beamtinnen und Beamten des Bundes ist eindeutig: Wir erwarten bei Einmalzahlung und Tabellensteigerung eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Potsdamer Tarifabschlusses und begrüßen, dass der Bundesinnenminister bereits zugesagt hat, sich gegenüber dem Bundestag genau dafür einzusetzen.“

Volumen soll auf Beamte übertragen werden

Gegenüber dem dbb Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach hat Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärt, dass Besoldung und Versorgung der Beamten des Bundes entsprechend dem Volumen der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst vom 18. April 2018 angepasst werden sollen.

„Für den dbb und die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten ist es ein richtiges und wichtiges Signal der neuen Bundesregierung: Bundesinnenminister Horst Seehofer hat mir unmittelbar nach der Tarifeinigung erklärt, dass er dem Bundeskabinett zeitnah den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018-2020 vorlegen wird. Es soll Linearanpassungen beinhalten, die das Gesamtvolumen der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten übertragen. Damit kommt er unserer Forderung in der Einkommensrunde direkt nach“, sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach nach der Verhandlung in Potsdam.

Friedhelm Schäfer, Zweiter Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, ergänzte: „Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, das Volumen der mit der Tarifeinigung erreichten Verbesserungen den Beamtinnen und Beamten in gleicher Höhe in Form entsprechender Linearanpassungen sowie der Einmalzahlung zukommen zu lassen. Nur dadurch ist gewährleistet, dass diese ebenso an der finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben und deren hervorragende Dienstleistungen entsprechend honoriert werden. Die notwendigen strukturellen Veränderungen im Tarifbereich – insbesondere im Tabellenbereich – werden über diesen Weg auch den Beamtinnen und Beamten zu Gute kommen. Unser Einsatz hat sich gelohnt.“

Wesentliche Verhandlungsergebnisse:

Die Tabellenwerte werden linear in drei Schritten um 3,19 Prozent (1.3.2018), 3,09 Prozent (1.4.2019) und 1,06 Prozent (1.3.2020) erhöht,
die Auszubildenden- und Praktikantenentgelte erhöhen sich um jeweils 50 Euro (1.3.2018 und 1.3.2019).
Sobald gesetzliche Regelungen zur Refinanzierung der Krankenhäuser geschaffen worden sind, werden (möglichst noch 2018) Verhandlungen über die Verbesserung der tarifvertraglichen Vorgaben aufgenommen.

Dank an die Kolleginnen und Kollegen

Der Vorsitzende des BDZ-Ortsverbands Stralsund Axel Böhning dankte den Kolleginnen und Kollegen des OV Stralsund sowie der benachbarten Ortsverbände, die sich am 09. April 2018 zur Demonstration nach Berlin aufgemacht hatten. Ohne den machtvollen Weckruf der 1.000 Demonstrantinnen und Demonstranten, davon die Mehrzahl BDZ-Mitglieder, wären die Arbeitgeber wohl noch länger in ihrer bis dahin gepflegten Verweigerungshaltung verharrt. Angesichts des erzielten Ergebnisses habe sich die Reise nach Berlin einmal mehr gelohnt. Böhning sprach seinen Dank an die streikbereiten Tarifbeschäftigten sowie die Beamtinnen und Beamten, die einen Urlaubstag geopfert haben, aus und hob besonders die Kolleginnen und Kollegen des OV Rostock hervor, die darüber hinaus auch in diesem Jahr tragende Säule weiterer Demonstrationsveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern waren.

Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer, Azubis und Praktikanten des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.

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