10.03.20 (OV HST)
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner 84. Sitzung am 11. März 2020 die Neufassung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Hierin wird auch die seit vielen Jahren vom BDZ geforderte Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbedienstete verankert.
Nach § 9 Abs. 4 SOG MV haben zukünftig Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwangs bei Ausübung öffentlicher Gewalt gestattet ist, in bestimmten Not- und Dringlichkeitssituationen die gleichen Befugnisse wie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte des Landes. Dies gilt insbesondere auf Anforderung der zuständigen Landesbehörde sowie zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr, zur Verfolgung von Straftaten auf frischer Tat sowie zur Verfolgung und Wiederergreifung Entwichener, wenn die zuständige mecklenburg-vorpommersche Behörde die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig treffen kann.
Seit mehr als zehn Jahren haben die BDZ-Ortsverbände in Mecklenburg-Vorpommern sich intensiv für eine derartige gesetzliche Regelung, wie es sie schon in den meisten anderen Bundesländern gibt, eingesetzt. Zahlreiche Gespräche mit Landespolitikern wurden bei den verschiedensten Gelegenheiten geführt. Zunächst trafen diese Initiativen bei der Landesregierung auf harten Wiederstand. Angesichts zunehmender Bedrohungslagen und Personalnotständen auch bei der Landespolizei hat man sich nach der Landtagswahl 2016 allerdings eines Besseren besonnen.
Der Vorsitzende des BDZ-Ortsverbandes Stralsund, Axel Böhning, führte aus, daß nunmehr Rechtssicherheit für die Zöllnerinnen und Zöllner in den einschlägigen Ausnahmesituationen, die auch Ausnahmen bleiben würden, geschaffen sei. Er dankte den Politikerinnen und Politikern, die den BDZ bei seinen Bemühungen unterstützt haben und den Kolleginnen und Kollegen des BDZ, die in dieser Sache niemals nachgelassen und als selbst Betroffene immer wieder das Gespräch gesucht haben. Hier zeige sich, wie erfolgreich gewerkschaftliche Basisarbeit im Ehrenamt sein kann.
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