Ein geschichtlicher Rückblick
von Joachim Wöllner
110 Jahre Zollamt Sassnitz
Ein geschichtlicher Rückblick
Die Entstehung, Entwicklung und Auflösung von Zollämtern – wie auch anderer Behörden – ist stets an politische, wirtschaftliche, verkehrsmäßige und andere Bedingungen und Erfordernisse gebunden.
Die Geschichte des Zollamtes Sassnitz bestätigt diese Aussage überzeugend.
Um 1890 reiften in Sassnitz/Crampas Bedingungen heran, die Forderungen zur Eröffnung eines Zollamtes immer zwingender werden ließen.
(An dieser Stelle verweise ich auf den Beitrag im Rügen-Jahrbuch 2007: „Zwangsheirat oder Vernunftehe. Die Vereinigung von Crampas und Sassnitz vor 100 Jahren“ über die damals in beiden Gemeinden bestehenden Probleme und Widersprüche. Wegen der Übersichtlichkeit werde ich den weiteren Ausführungen nur Sassnitz nennen.)
Sassnitz hatte sich zu einem beliebten Seebadeort entwickelt. Die Besucher schätzten die „Seeländlichkeit“ mit der Ostsee, den Wäldern der Stubnitz, den Kreidefelsen.
Der Bäderschiffsverkehr zwischen Sassnitz, Stettin, Swinemünde und zunehmend mit ausländischen Häfen wie Ronne/Bornholm und Kopenhagen entwickelte sich.
Neue Besucher wurden nach Sassnitz angezogen, als die Verkehrsverbindungen mit dem Festland verbessert wurden. Das betraf die Weiterführung der Fernverkehrsstrasse nach Sassnitz und den Ausbau der Eisenbahnstrecke nach Sassnitz und schließlich bis zum Hafen.
Deutschland und Schweden begannen Verhandlungen zur Aufnahme des Postdampferlinienverkehrs zwischen Sassnitz und Trelleborg.
Mit der Verwirklichung der Pläne zum Bau eines Schutzhafens wurde begonnen.
Der Tatsache musste Rechnung getragen werden, dass über Sassnitz ein beträchtlicher grenzüberschreitender Verkehr von Personen und Gütern bevorstehen wird.
Grenzüberschreitender Personen- und Güterverkehr erfordert nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften die Zollabfertigung.
Ist am Ort des grenzüberschreitenden Verkehrs ein Zollamt nicht vorhanden, muss die Zollabfertigung am nächstgelegenen Zollamt vorgenommen werden. Es können auch Zollbeamte zur Abfertigung angefordert werden. Dadurch entstehen jedoch Kosten für beide Seiten. Beide Möglichkeiten wurden in Sassnitz genutzt. Befriedigen konnte diese Praxis nicht.
Zum Verständnis der nachfolgenden Entwicklung eine Erläuterung zur damaligen Struktur der Zollverwaltung.
Die Insel Rügen gehörte zur Provinz Pommern. Die Provinzhauptstadt war Stettin. In Stettin war der Sitz der Oberzolldirektion bei der dortigen Landesfinanzverwaltung. In Stralsund befand sich ein Hauptzollamt, das territorial für die Insel Rügen zuständig war.
Die Durchsicht des vorhandenen Schriftgutes zeigt, dass seitens der Reisenden, der Reederein, der Speditionen und der Eisenbahn nachdrücklich die Forderung erhoben wurde, in Sassnitz ein Zollamt zu eröffnen.
In derartigen Situationen ist ein Zollamt stets erwünscht, weil es beiträgt, den grenzüberschreitenden Verkehr zu beschleunigen, zu erleichtern und Kosten zu senken.
In der Stettiner Oberzolldirektion war für die Vorbereitung solcher Entscheidungen das Ressort des Provinzial-Steuer-Directors zuständig.
Im März 1896 prüften seine Beamten in Sassnitz, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Zollamtes gegeben sind.
Die Beamten stellten fest, dass angesichts „…des unfertigen Hafens…“ es nicht möglich sei, ein Zollamt zu errichten.
Die Forderungen zur Bildung eines Zollamtes jedoch blieben.
Schon im Juni 1896 wurde durch die vorgenannte Behörde das Hauptzollamt Stralsund informiert, dass zur Zollabfertigung in Sassnitz Beamte stationiert und mit den erforderlichen Arbeitsmitteln ausgestattet werden.
Bereits am 18. August 1896 erhielt das Hauptzollamt Stralsund die Information, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Eröffnung eines Zollamtes in Sassnitz intensiv vorbereitet werden.
Am 01. Mai 1897 war es dann soweit. In Sassnitz wurde das Königliche Nebenzollamt 1. Klasse eröffnet. Die Geburtsurkunde stellt das durch den Finanzminister erlassene „Zollregulativ“ vom 04. April 1897 dar.
Bis zur Eröffnung des Zollamtes wurden die Geschäfte durch den Königlichen Hauptsteueramtsassisten Knoetzsch geführt.
Der erste Vorsteher des Zollamtes war der Königliche Zolleinnehmer Renker.
Ein Zollamt 1. Klasse war damals eine Bezeichnung, die auf die interne Geschäftsorganisation hinwies. Sie zeigte an, dass der Vorsteher die Geschäftsaufsicht am Zollamt selbst ausübte.
Der Zeitpunkt der Eröffnung des Zollamtes ist kein Zufall. Am gleichen Tag wurde die Eisenbahnverbindung Crampas-Sassnitz – Sassnitz-Hafen dem Verkehr übergeben und der Postdampferlinienverkehr zwischen Sassnitz und Trelleborg aufgenommen.
Die Königliche Eisenbahndirektion Stettin gab am 21. April 1897 namens der beteiligten in- und ausländischen Eisenbahndirektionen bekannt, das ab 01. Mai 1897 in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahn-Frachtverkehr ein „Deutsch – schwedischer – norwegischer Tarif“ zur Güterbeförderung in Kraft trat. Voraussetzung war, dass die Güter über den Seeweg Sassnitz-Trelleborg befördert wurden.
Der Ausbau der Eisenbahnbverbindung bis zum Hafen Sassnitz,die Aufnahme des Postdampferlinienverkehrs, die tarifliche Regelung des internationalen Eisenbahngüterverkehrs auf dieser Strecke und die Eröffnung des Zollamtes stellten überzeugend und anschaulich dar, wie sich Entwicklungsschritte gegenseitig bedingen.
Das „Rügensche Kreis- und Anzeigenblatt“ berichtete in seiner Ausgabe am 6. Februar 1897, dass „…mit dem Bau des Zoll- und Hafengebäudes auf dem Quai des Hafens und ebenfalls mit dem Bau der Anlegebrücke für die Dampfer der Linie Trelleborg – Sassnitz begonnen wurde.
Die Erleichterung des Verkehrs über Sassnitz war kaum verwirklicht, als wieder Stimmen vernehmlich wurden, die weitere Erleichterungen forderten.
Als Erschwernisse wurden empfunden, dass Reisende aus den Fernreisezügen in Sassnitz und auch Trelleborg aussteigen und sich auf die Postdampfer zu Fuß begeben mussten. Gepäck und Fracht musste gleichfalls jeweils umgeladen werden.
In Warnemünde wurde bereits an der Schaffung einer Eisenbahnfährschiffsverbindung nach Dänemark (Gedser) gearbeitet, die diese Probleme lösen würde.
Trotzdem nahm der Verkehr über Sassnitz eine gute Entwicklung. Im ersten Jahr beförderten die Postdampfer 12.260 Reisende und etwa 6.000 t Frachtgüter.
Hinzu kam der sich rasch entwickelnde Bäderschiffsverkehr, der auch ausländische Häfen berührte.
Das Zollamt meldete schon bald nach seiner Eröffnung Personalprobleme an, so dass Abfertigungsbeamte von anderen Dienststellen abgeordnet werden mussten.
Zum Beispiel mussten 1905 zur Abfertigung der Ausflugsdampfer an Sonntagen in der Saison zwei Beamte zur Abfertigung während der Fahrt eingesetzt werden.
Ab 1908 wurden im Interesse der zügigen und für die Reisenden bequemen Abfertigung in den „Schwedenzügen“ zwei Beamte zur fahrenden Kontrolle abgestellt.
Im Jahre 1908 einigten sich Deutschland und Schweden, auf der Linie Sassnitz – Trellenborg den Eisenbahnfährverkehr aufzunehmen.
Bis zur Aufnahme des Eisenbahnfährverkehrs blieb noch ein gutes Jahr. Es galt, bis dahin noch viel zu tun. Das betraf die Planung und den Bau der erforderlichen Anlagen für den Fährbetrieb und die Gebäude für die Eisenbahn, das Zollamt und die anderen am Fährverkehr beteiligten Institutionen.
Die Akten des Hauptzollamtes Stralsund belegen, dass umfangreiche Vorbereitungen zur Vervollkommnung des Geschäftsbetriebes des Zollamtes getroffen wurden.
Zum 1. April 1908 wurde der Status des Nebenzollamtes in den eines Zollamtes 1. Klasse erhöht. Der Dienstbetrieb wurde straffer organisiert. Neues Personal wurde zugeführt.
Für das Zollamt Sassnitz brachte das Jahr 1909 eine bedeutsame Entscheidung.
Am 11. Juni 1909 erteilte der Vorsteher des Amtes Stubnitz die baupolizeiliche Genehmigung zur Errichtung eines Postgebäudes im Fährhafen.
Aus der Postchronik von Sassnitz und Crampas 1867 – 1956 wird ersichtlich, dass das als Postgebäude geplante Objekt nach seiner Fertigstellung dem Zollamt Sassnitz übergeben wurde, da die Post zwischenzeitlich ihre Tätigkeit neu organisiert hatte.
Am 6. Juli 1909 wurde die Eisenbahnfährverbindung Sassnitz – Trelleborg eröffnet. Der planmäßige Betrieb wurde ab 7. Juli 1909 aufgenommen.
Das Zollamt erhielt schrittweise Abfertigungskapazitäten, die den wachsenden Verkehrsströmen gerecht wurden.
Mit der Inbetriebnahme des Grenzviehhofes an der Westmole am 20. April 1912 wurde eine wichtige Voraussetzung für die zollamtliche Abfertigung von Tieren geschaffen.
1913 wurden die ersten Zolldienstwohnungen in der heutigen Waldmeisterstraße errichtet.
Es folgten weitere in der Seestraße 13, in der Bachstraße und der heutigen Stralsunder/Ecke Crampasserstraße.
Im Juni 1922 stellte die Eisenbahndirektion Stettin die Planung für eine neue Zollabfertigungshalle fertig. Die Baugenehmigung wurde durch das Amt Stubnitz am 15. September 1922 erteilt.
Die Errichtung des Gebäudes erfolgte zwischen den beiden Fährbetten.
Damit entstand ein modernes Zollabfertigungsgebäude, welches den Passagieren einen angenehmen Grenzübergang ermöglichte.
Das Abfertigungsgebäude wurde bis etwa Mitte der fünfziger Jahre genutzt. Es wurde dann wegen des Baues der neuen Fährbecken und des neuen Abfertigungsterminals Mitte der fünfziger Jahre abgerissen, um die erforderliche Baufreiheit zu schaffen.
Es ist interessant, Beispiele der traditionellen Zolltätigkeit als einen Beitrag zum Schutze der menschlichen Gesundheit, der Tier- und Pflanzenwelt zu nennen.
Am 24. Juli 1924 verfügte der Regierungspräsident in Stralsund, dass Herr Studienrat Dr. Abtshagen aus Putbus zur Ausführung von Pflanzenuntersuchungen beim Zollamt I in Sassnitz zum Sachverständigen ernannt wurde.
1934 bestimmte der Stellvertretende Regierungspräsident in Stettin, dass der
Zollinspektor Niederschuh am Zollamt Sassnitz zum Sachverständigen für die Untersuchung von Kartoffeln auf den Befall von Kartoffelkrebs, ernannt wird. Als sein Stellvertreter wird Zollinspektor Klebon benannt. Solche Aufgaben bestehen neben anderen für die Zollverwaltung bis in die Gegenwart.
Die Entwicklung des Zollamtes Sassnitz in der Zeit von 1933 bis 1945 muss noch weiter erforscht werden.
Insbesondere betrifft das die Auswirkungen des Gesetzes „ Zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ von 1933, das zur Entlassung von jüdischen und politisch
andersdenkenden Zollbeamten führte.
Die Zollbeamtenverbände wurden in NS- Organisationen gleichgeschaltet.
Die Zollbeamtenschaft wurde auf den NS-Kurs ideologisch ausgerichtet.
Langjähriger Vorsteher des Zollamts war Zollrat Walter Roggatz.
Das Jahr 1945 brachte für das Zollamt Sassnitz große Veränderungen.
Menschliches Leid und Zerstörungen verursachte der schwere Bombenangriff auf Sassnitz am 6. März 1945. Durch diesen Angriff wurden die Zollgebäude zum Teil beschädigt.
Der Vorsteher des Zollamtes Sassnitz, Zollrat Walter Roggatz, Jahrgang 1892, wurde in den letzten Kriegsmonaten Leiter der Hafenüberwachungstelle im Range eines Majors der Wehrmacht.
Die Struktur der Zolldienststellen blieb nach dem 08. Mai 1945 zunächst erhalten.
Der Dienst erfolgte auf der Grundlage der bisherigen Rechtsvorschriften. Die Seegrenze als Grenze zum Ausland wurde durch sowjetische Truppen bewacht, bis im Jahre 1948 diese Aufgabe schrittweise durch die Deutsche Grenzpolizei übernommen wurde.
Im August/September 1945 wurde auf Befehl des Obersten Chefs der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland und Oberkommandierenden der Gruppe sowjetischer Okkupationstruppen in Deutschland mit der Bildung von Deutschen Zentralverwaltungen für die sowjetische Besatzungszone in Deutschland begonnen. Das betraf auch den Aufbau einer Zentralfinanzverwaltung.
Die Zollgrenzdienststellen, also auch das Zollamt Sassnitz, wurden Hilfsstellen der für den Sitz der Zollämter zuständigen Finanzämter.
Die Gründungsurkunde neuer Zolldienststellen in der Sowjetischen Besatzungszone war der Befehl Nr. 239 vom 14. Oktober 1947 des Chefs der Sowjetischen Militäradministration.
Der Standort eines Zollamtes in Sassnitz wurde so festgeschrieben. Vorgesetzte Behörde blieb das Hauptzollamt Stralsund.
Auf der Grundlage von Beschlüssen des Alliierten Kontrollrates in Deutschland und Befehlen der sowjetischen Besatzungsmacht wurden unmittelbar nach dem Krieg Maßnahmen zur Entnazifizierung des Staatsapparates getroffen, die bis etwa 1947 abgeschlossen wurden. Am Zollamt Sassnitz wurden daher zahlreiche Bedienstete entlassen.
Wie in den anderen Staatlichen Stellen wurden auch am Zollamt Sassnitz neue Mitarbeiter eingestellt und qualifiziert. Dazu gehörten auch junge Mitarbeiter der Reichszollverwaltung.
Im September 1950 wurde Horst Adler als Leiter des Zollamtes Sassnitz eingesetzt. Er begann seine Zollausbildung am Hauptzollamt Stettin. 1948 begann er seinen Dienst in Sassnitz und wurde zum Leiter des Zollamtes ausgebildet.
In den 1950er Jahren wurden durch entsprechende Gesetze die Aufgaben der Zollämter neu gefasst. Die Ämter wachten darüber, dass der grenzüberschreitende Warenverkehr nur im Rahmen der erteilten Genehmigungen erfolgte. Die Erhebung von Zöllen im Außenhandelswarenverkehr spielte im Wesentlichen keine Rolle mehr. Auf dem Gebiete der Verbrauchsteuern hatte die Zollverwaltung keine Aufgaben mehr wahrzunehmen. Zölle wurden nur noch im nichtkommerziellen Warenverkehr erhoben.
Ende der vierziger, Anfang der fünfziger Jahre waren die Kriegsschäden im Fährhafen Sassnitz im Wesentlichen beseitigt. Am 16. März 1948 konnte der Fährverkehr wieder aufgenommen werden.
Mitte der 1950er Jahre begann eine Zeit der verstärkten politischen Erziehung, die den Mitarbeitern die Treuepflicht zur DDR, die Anerkennung der führenden Rolle der SED und das Erfordernis der disziplinierten Erfüllung der dienstlichen Aufgaben bewusst machen sollte.
Die wesentliche Aufgabe des Zollamtes war die Zollabfertigung des Reise- und Güterverkehrs, der über die Eisenbahnfährschiffe erfolgte.
Seit Mitte der 1950er Jahre wurden neue Fähranleger gebaut und neue leistungsfähigere Fährschiffe in Dienst gestellt. Die Abfertigungsgebäude wurden mehrfach modernisiert. Der wachsende Verkehr erforderte eine Erweiterung der Abfertigungskapazitäten. Da Baufreiheit fehlte, wurde eine zufriedenstellende Lösung der Probleme erst 1998 mit der Verlegung des Fährverkehrs nach Mukran erreicht.
Mit der Eröffnung des Fährverkehrs nach Klaipeda entstand 1986 in Mukran ein Zollamt. . Damit bestanden erstmals in Sassnitz zwei Zollämter.
Die seit Oktober 1989 in der DDR sich vollziehenden politischen Entwicklungen ließen die Sassnitzer Zöllner nicht unberührt.
Bestimmend war sowohl der Wille, weiterhin die vom Staat übertragenen Aufgaben zu erfüllen, sich neuen Anforderungen zu stellen als auch die Sorge über die berufliche Perspektive und die soziale Sicherung.
Zum Tag der Vereinigung beider Staaten verfügte der Leiter der Zollverwaltung der DDR die Schließung der Zolldienststellen der DDR.
Das Bundesministerium der Finanzen als vorgesetzte Zollbehörde betonte, dass die neuen Aufgaben grundsätzlich durch den vorhandenen Personalbestand bewältigt werden sollen.
Es wurden Lehrgänge und Praktika an Dienststellen der alten Länder vorbereitet und durchgeführt, um die Mitarbeiter kurzfristig auf die neuen Aufgaben vorzubereiten. Der Leiter des Zollamtes Sassnitz hatte zunächst Berater der Bundeszollverwaltung an seiner Seite, die ihm halfen, sich in den Vorschriften zurecht zu finden.
Die Sassnitzer Zöllner konnten auf ihre bisherigen beruflichen Erfahrungen aufbauen, mußten aber auch sehr viel dazu lernen, was sie auch taten.
Nicht alle Mitarbeiter des Zollamtes Sassnitz verblieben in ihrer beruflichen Tätigkeit.
Viele machten von ihrer Möglichkeit Gebrauch, in den Vorruhestand zu gehen.
Einige konnten nicht im Dienst verbleiben, weil sie nach den Regelungen des Einigungsvertrages als politisch nicht tragbar erachtet wurden.
Das Zollamt Sassnitz wurde bis 1990 durch Hans Liesegang geleitet.
Von 1990 bis 1995 übernahm die Leitung Hartmut Ebel aus der Bundeszollverwaltung. Nach ihm war Manfred Korte Vorsteher des Zollamtes Sassnitz.
Das Zollamt Mukran wurde bis Februar 1991 durch Herrn Richter geführt.
Im Dezember 1991 wurde Jürgen Seele als Vorsteher des Zollamtes Mukran eingesetzt. In der Zwischenzeit leitete Horst Thomascheski das Zollamt. Nachdem Jürgen Seele in den Ruhestand getreten ist, leitet Horst Thomaschewski das Zollamt.
Mit dem Beitritt Schwedens zur Europäischen Union wurde das Zollamt Sassnitz geschlossen. Die Aufgaben übernahm insgesamt das Zollamt Mukran.
Als im Januar 1998 das Fährterminal im Hafen Mukran fertig gestellt war, wurde der gesamte Fährverkehr über Mukran abgefertigt. Der Name Zollamt Mukran war bereits international eingeführt, sodass der Name weiter beibehalten wurde.
Quellen und Literatur
Amtsblätter der Königlichen Regierung Stralsund vom 29.04 1897 und 02. 08. 1924
Landesarchiv Greifswald, Rep. 64a, Nr. 56 und 92
Akten zum Zollamt Sassnitz im Sassnitzer Stadtarchiv
Sammlung zum Zollamt Sassnitz im Fischerei- und Hafenmuseum Sassnitz
Postchronik von Sassnitz-Crampas 1867-1956, Nr 14, Stadtarchiv Sassnitz
Max Koch „Zur Geschichte von Sassnitz“, Herausgeber: Max Koch im Selbstverlag 1934
Joachim Wöllner „Zur Geschichte des Zollamtes Sassnitz – Eine Dokumentation, Herausgeber: Sassnitzer Fischerei- und Hafenmuseum e.V und Schiffffahrtsgeschichtliche Gesellschaft OSTSEE e.V., Rostock, 2002.